Schritt für Schritt zum DropShipper – Teil 4 von 6: Förderungsmöglichkeiten durch den Staat und Umgang mit Behörden
Im dritten Kapitel unserer sechsteiligen Serie zum Thema DropShipping haben Sie erfahren, wie die verschiedenen Vertriebskanäle effektiv genutzt werden können, um ein neues Online-Business erfolgreich aufzubauen. Wir haben Ihnen Wege aufgezeigt, wie Sie Amazon und eBay sowie Webkataloge und Onlineverzeichnisse zu Ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Nicht zu vergessen die Preissuchmaschinen, die bei Kaufentscheidungen von Verbrauchern immer wichtiger werden. Auch haben wir Sie mit der Welt der sozialen Netzwerke vertraut gemacht, die Ihnen gerade in der Anfangsphase Ihrer Selbständigkeit ermöglichen, potenzielle Kunden zu kontaktieren. In der heutigen Folge unternehmen wir mit Ihnen einen Streifzug durch Ämter und Behörden, mit denen Sie als künftiger DropShipper in Kontakt kommen und stellen Ihnen staatliche Fördermöglichkeiten vor.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Onlinehändlern benötigt ein DropShipping Händler weniger Startkapital zum Aufbau seines Onlinegeschäfts, da er nicht für Warenbestände in Vorleistung treten muss, weder ein Warenlager noch Logistikpersonal benötigt. Ganz ohne Investitionen geht es aber auch bei der Gründung eines DropShipping Unternehmens nicht. Von möglichen Umbauten für das häusliche Büro über Anschaffungen für dessen Ausstattung bis bin zur Geschäftsausstattung fallen Kosten an. Ganz wichtig ist jedoch, dass junge Unternehmer in der Startphase über genügend Eigenmittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können. Erfahrungsgemäß dauert es einige Monate, bis ein Unternehmen erste Gewinne abwirft. Viele Gründer unterschätzen diese Kosten. Besonders wichtig sind solche Überlegungen, wenn man die Selbständigkeit hauptberuflich ausübt, weil die vorherige Haupteinnahmequelle dann wegfällt. Sofern eigene Mittel voraussichtlich nicht ausreichen werden, sollte über die Inanspruchnahme staatlicher Förderprogramme nachgedacht werden. Bund und Länder bieten verschiedene Programme zur Förderung von Existenzgründungen an. Besonders interessant ist der staatliche Gründungszuschuss, der all den Gründern gewährt wird, die zum Gründungszeitpunkt Anspruch auf ALG I haben. Abhängig von der individuellen Situation eines jeden Einzelnen kann die Summe aus Zuschüssen und Fördermitteln, die nicht zurückzuzahlen sind, bis zu 23.800,– Euro betragen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass der Antrag vor der eigentlichen Gründung des Unternehmens erfolgen muss. Es ist daher ratsam, sich schon sehr frühzeitig über diese Förderprogramme zu informieren.
Viele Gründungswillige haben ein völlig falsches Bild von den bürokratischen Erfordernissen im Zusammenhang mit einer Unternehmensgründung. Sie ist in Wirklichkeit weitaus weniger kompliziert als oftmals beschrieben, denn im Grunde benötigt man zur Existenzgründung als Selbständiger nicht mehr als eine Gewerbeanmeldung. Gegen die Entrichtung einer Gebühr in Höhe von 15,00 – 30,00 Euro stellt die zuständige Behörde den Gewerbeschein aus. Formal gilt damit die Aufnahme der Selbständigkeit als Händler mit DropShipping in Deutschland als vollzogen. Der einzige Umstand, für den sich das Gewerbeamt interessiert ist, ob Sie die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausüben werden. Diese Information wird nämlich an das zuständige Finanzamt weitergeleitet, welches sich nach spätestens ein paar Wochen bei Ihnen melden wird. Sie sollten jetzt einen Steuerberater an Ihrer Seite haben, der sich mit den Gründungsformalitäten gegenüber dem Finanzamt gut auskennt und Sie bei allen steuerrechtlichen, Ihre Existenzgründung betreffenden Fragen gut berät. Noch besser ist es natürlich, wenn Sie den Steuerberater schon bei der vorbereitenden Planung Ihres Gründungsvorhabens mit einbeziehen. Ideal ist es, wenn Ihr Steuerberater bereits über Erfahrungen im eCommerce oder Online-Handel verfügt. Das erleichtert die zukünftige Kommunikation mit dem Steuerbüro. Neben einem guten Steuerberater sollten Sie vielleicht auch über die Hinzuziehung eines kompetenten IT-Rechtlers nachdenken. Er kann gerade in der Anfangsphase sehr gute Dienste leisten, denn alle Rechts- und Verbrauchertexte wie Ihre AGB oder Ihr Disclaimer in Ihrem künftigen WebShop müssen rechtssicher abgefasst sein, um später vor bösen Überraschungen geschützt zu sein. Auch bei allen anderen Fragen in Bezug auf rechtliche Bestimmungen beim Handling von Produkten kann er Ihnen behilflich sein.
Im folgenden Kapitel unserer DropShipping-Serie befassen wir uns mit geeigneten Shopkonzepten für Online-Händler. Wir werden Sie darüber aufklären, welche verschiedenen Systemlösungen es gibt und worauf Sie bei der Entscheidung für ein bestimmtes System besonderen Wert legen sollten.

